
Was du in der Garage lagern darfst – und was nicht
Du nutzt deine Garage nicht nur dafür, dein Auto abzustellen? Lies hier, was erlaubt ist und wofür du ein Bußgeld zahlen müsstest.
Mehr Stellraum, eine zusätzliche Fläche oder einfach ein Hobbyraum – viele wünschen sich genau das. Da scheint die Garage perfekt geeignet. Das ist leider ein Trugschluss. Die Nutzung einer Garage ist klar geregelt.
Was du in der Garage tun darfst – und was nicht
Garagen sind in erster Linie zum Abstellen von Fahrzeugen vorgesehen. Neben Fahrzeugen dürfen in Garagen nur Gegenstände gelagert werden, die unmittelbar mit dem Auto zu tun haben. Dazu gehören Reifen, Dachgepäckträger, Wagenheber und Betriebsstoffe wie Frostschutzmittel und Scheibenreiniger – allerdings nur in geringen Mengen. Viele Bundesländer haben spezifische Verordnungen, während andere diese Regeln in allgemeine Bauverordnungen integriert haben.
Genau nachlesen kannst du die Bestimmungen, welche für dein Bundesland gelten, in der jeweiligen Garagenverordnung. Die Zweckentfremdung der Garage, etwa als Büro, Lagerraum oder Partykeller, ist in der Regel nicht gestattet. Diese zweckfremde Nutzung kann vor allem für Mieter problematisch werden, da sie im schlimmsten Fall zur Kündigung führen kann. Solche Verstöße können außerdem zu Bußgeldern führen, da Garagen in erster Linie dazu gedacht sind, den öffentlichen Parkraum zu entlasten. Bei Verstößen können Bußgelder verhängt werden, deren Höhe vom Bußgeldkatalog des jeweiligen Bundeslandes abhängt. Eine Umnutzung der Garage als Hobbyraum kann Bußgelder bis zu 500 Euro nach sich ziehen. Ordnungsämter haben das Recht, die Nutzung von Garagen zu kontrollieren.
Werkstatt in der Garage?
Die Nutzung der Garage als Hobbywerkstatt ist nur bedingt erlaubt. Das Schrauben am eigenen Auto ist zwar meist gestattet, allerdings darf die Garage dadurch nicht so vollgestellt sein, dass das Fahrzeug keinen Platz mehr findet. Wenn es um die Lagerung von Kraftstoffen geht, gelten ebenfalls strenge Vorschriften. Beispielsweise erlaubt die bayerische Garagenverordnung in kleinen Garagen bis 100 m² die Lagerung von bis zu 200 Litern Diesel und 20 Litern Benzin, jedoch nur in dicht verschlossenen und bruchsicheren Behältern. Diese Maßnahmen sollen vor allem die Sicherheit erhöhen und das Risiko von Unfällen oder Bränden minimieren.
Mieter mit Garage: Absprachen sind wichtig
Mieter sollten zudem beachten, dass der Vermieter im Mietvertrag zusätzliche Nutzungsbedingungen für die Garage festlegen kann. Verstöße gegen diese Vereinbarungen können zur Kündigung der gesamten Wohnung führen. Daher ist es ratsam, die Garage nur im Rahmen der erlaubten Nutzungsmöglichkeiten zu verwenden und bei Unklarheiten Rücksprache mit dem Vermieter zu halten.